Haushaltsnahe Dienstleistung, die Grundlage
Arbeiten rund um den eigenen Haushalt lassen sich in Deutschland als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Dazu zählt in vielen Fällen auch eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung, sofern sie im Haushalt beziehungsweise auf dem Grundstück erbracht wird. Absetzbar sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht jedoch die reinen Entsorgungsgebühren.
Wie viel können Sie absetzen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt in der Regel 20 Prozent der Lohnkosten an, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Der Betrag wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Deshalb ist es wichtig, dass die Lohnkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Zwei Punkte sind entscheidend: Sie brauchen eine ordentliche Rechnung mit separat ausgewiesenen Lohnkosten, und Sie müssen per Überweisung zahlen, nicht bar. Nur dann erkennt das Finanzamt die Leistung an. Genau darauf ist unsere Abrechnung ausgelegt.
So unterstützt HEB Sie dabei
Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohnkosten und zahlen bequem per Überweisung, erst nach der Räumung. Damit haben Sie alle Unterlagen für Ihre Steuererklärung. Wie hoch Ihre Kosten insgesamt ausfallen, lesen Sie auf Was kostet eine Entrümpelung?.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Sie im Einzelfall absetzen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.